Ihr Wunschroller als Firmenroller
Sie wollten schon immer mit Ihrem eigenen Elektroroller leise durch den Verkehr kommen und dabei auch noch sparen? Das ist mit dem Firmenroller Modell möglich: Gemeinsam mit dem starken Finanzpartner Mercator-Leasing bietet GOVECS ein Konzept an, bei dem Sie sich Ihren Wunschroller als Firmenroller über Ihren Arbeitgeber sichern können und Sie so sowohl entspannt bei der Arbeit als auch beim Termin ankommen. Der E-Roller ist zusätzlich auch in der Freizeit nutzbar!
Der Govecs Firmenroller
DIE VORTEILE AUF EINEN BLICK
- bis zu 40% gegenüber dem Barkauf sparen
- Monatliche Raten ohne Anzahlung
- Keine persönliche Bonitätsprüfung
- Full-Service-Paket inkl. Wartung und Kaskoversicherung (keine Haftpflicht)
- Entspannt unterwegs, ohne Parkplatzsuche
- E-Roller nach Wunsch konfigurieren
- Sorgenfreie Mobilität dank vollumfänglichem Versicherungsschutz
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen: firmenroller@govecs.com
Jetzt Ersparnis berechnen
Sie möchten sich einen Überblick über den konkreten finanziellen Vorteil verschaffen? Kein Problem, unser Vorteilsrechner gibt Ihnen Antworten:

Jetzt Ersparnis berechnen
Sie möchten sich einen Überblick über den konkreten finanziellen Vorteil verschaffen? Kein Problem, unser Vorteilsrechner gibt Ihnen Antworten:

Jetzt Ersparnis berechnen
Sie möchten sich einen Überblick über den konkreten finanziellen Vorteil verschaffen? Kein Problem, unser Vorteilsrechner gibt Ihnen Antworten:

FRAGEN & ANTWORTEN
- Wie funktioniert das Leasing über den Arbeitgeber?
Ihr Arbeitgeber least den E-Scooter typischerweise für 36 Monate und stellt Ihnen den E-Scooter für die private und dienstliche Nutzung per Gehaltsumwandlung zur Verfügung. Diese Vereinbarung wird zwischenIhrem Arbeitgeber und Ihnen in einem Fahrzeug-Überlassungsvertrag geregelt. Durch die Gehaltsumwandlung mindern sich die Steuer-und Sozialabgaben, dadurch sparen Sie sich bis zu 46% gegenüber dem Barkauf.
- Darf ich meinen Firmenroller auch privat nutzen?
Sie dürfen Ihren Firmenroller sowohl betrieblich als auch privat nutzen. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Mindestnutzung, wie z. B., dass Sie den Firmenroller für den Arbeitsweg nutzen müssen. Die Einzelheiten der Nutzung werden im Überlassungsvertrag geregelt.
- Was ist das digitale Firmenroller-Portal?
Sobald Ihr Arbeitgeber den Leasing-Rahmenvertrag unterzeichnet hat, erhalten Sie Zugang zum digitalen Firmenroller-Portal. Hier können Sie sich ganz bequem Ihren neuen Firmenroller aussuchen, die Vertragsdokumente erstellen und Sie werden automatisch über jeden Schritt des Bestellvorgangs per E-Mail informiert, von der Anmeldung bis zur Übernahme Ihres Firmenrollers.
- Was bedeutet die neue 0,25% Versteuerungsregel für mich?
Wird Ihnen ein Firmenroller überlassen und in diesem Zusammenhang eine Gehaltsumwandlung vereinbart (Sie übernehmen zumindest einen Teil der Kosten durch Abzug von Ihrem Bruttolohn), müssen Sie für die private Nutzung einen geldwerten Vorteil versteuern. In der Vergangenheit wurde hierfür pauschal 0,5% des brutto Listenpreises, analog zum Dienstwagen, veranschlagt. Seit 14.01.2020 wurde dieser Bemessungswert weiter gesenkt, Sie müssen also nur noch 0,25 % des Brutto-Listenpreises (UVP) versteuern. Wird Ihnen der Firmenroller zusätzlich zum Arbeitslohn überlassen, ohne dass Sie dafür Kosten tragen müssen, entfällt diese Versteuerung. Diese Regelung der hundertprozentigen Arbeitgeberfinanzierung, die im Zuge des Steueränderungsgesetzes 2019 in Deutschland festgelegt wurde, wird derzeit gerne von vielen Arbeitgebern im Rahmen des Employer Brandings oder einer Gehaltserhöhung genutzt.
- Muss ich meinen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich versteuern?
Bei der Überlassung eines E-Scooters durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich die 0,03 %-Regelung unabhängig von der 0,25 %-Regelung anzuwenden. Die Ermittlung des Zuschlags ist monatlich mit 0,03 % des Brutto-Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte vorzunehmen, auch bei unregelmäßiger Nutzung. Ein z. B. durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzungsausfall ist im Nutzungswert pauschal berücksichtigt.
- Wie lange ist die Laufzeit und kann ich meinen Firmenroller am Ende übernehmen?
Die Laufzeit des Einzel-Leasingvertrages beträgt generell 36 Monate. Die Überlassungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber und damit das Nutzungsrecht erlischt nach Ablauf dieser Zeit und der Firmenroller ist grundsätzlich zurückzugeben. Wenn Sie den Firmenroller nach Ablauf der Überlassungsvereinbarung käuflich erwerben wollen, wird Ihnen Ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Dabei wird grundsätzlich angestrebt, dieses Angebot auf Grundlage des für die Kalkulation verwendeten Gebrauchtwertes abzugeben. Dies kann jedoch nicht garantiert werden, da sich im Laufe der Zeit gesetzliche Grundlagen ändern können.
- Wie hoch sind die Betriebskosten für einen Firmenroller?
Zusätzliche Kosten fallen nur für die Aufladung der Akkus an. Der Stromverbrauch liegt in etwa bei 5 Kilowattstunden je 100 gefahrenen Kilometer. Eine vollständige Aufladung der Akkus beträgt somit ca. 1,50 Euro.
- Mein Arbeitgeber bietet noch kein Firmenroller Leasing an, kann ich den Firmenroller trotzdem beantragen?
Leider nein. Die Abwicklung zum Firmenroller kann nur durch Ihren Arbeitgeber erfolgen und abgewickelt werden. Gerne können Sie aber Ihren Arbeitgeber und uns in Kontakt bringen, wir freuen uns über neue Anfragen unter firmenroller@govecs.com