Der Firmenroller für Ihre Mitarbeiter
Auf der Suche nach einer smarten Möglichkeit zur Mitarbeiterbindung? Die noch dazu innovativ und nachhaltig ist?
Dann haben wir die Lösung: Gemeinsam mit dem starken Finanzpartner Mercator-Leasing bietet GOVECS das Firmenroller-Modell an - ein Konzept für E-Roller, das die Mitarbeiter entspannt mobil zur Arbeit & zum Termin bringt und auch in der Freizeit einsetzbar ist!
Der Govecs Firmenroller
DIE VORTEILE AUF EINEN BLICK
- Mitarbeitermotivation, Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung
- Imagesteigerung durch Einsatz von Elektrofahrzeugen
- Smarte Alternative zum Dienstwagen
- Innovative und nachhaltige Mobilitätslösung
- Reduzierung von Parkplatzkosten
- Agilität bei Fahrverboten in Städten (Feinstaubalarm, Dieselfahrverbot)
- Instrument zur gerechten Bezuschussung betrieblicher Mobilität aller Mitarbeiter
- Steuereinsparungen durch Betriebsausgabenzuschuss
- positive Publicity durch nachhaltigen Umweltschutz und Verbesserung der CO2 Bilanz
- Optimale Verknüpfungsmöglichkeit mit dem Jobticket
Nutzen Sie das Firmenroller-Modell zur Stärkung Ihrer Arbeitgebermarke und schaffen Sie damit ein positives, nachhaltiges und innovatives Arbeitgeberimage!
Kontaktieren Sie uns für weitere Fragen: firmenroller@govecs.com
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Sie möchten sich einen Überblick über den konkreten finanziellen Vorteil für Ihre Mitarbeiter verschaffen? Kein Problem, unser Vorteilsrechner gibt Ihnen Antworten:

Stuttgart
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FRAGEN & ANTWORTEN
- Wie funktioniert das Leasing über den Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber least den E-Scooter typischerweise für 36 Monate und stellt den E-Scooter dem Mitarbeiter für die private und dienstliche Nutzung per Gehaltumwandlung zur Verfügung. Diese Vereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem Fahrzeug-Überlassungsvertrag geregelt.
- Funktioniert das Firmenroller-Modell für alle Unternehmen?
Im Grundsatz ja. Es gibt Einschränkungen durch tarifvertragliche Vereinbarungen, die zu beachten sind. Das Bundesbesoldungsgesetz (Beamte) gestattet das Modell nicht.
- Was ist der Leasing-Rahmenvertrag?
Der Leasing-Rahmenvertrag bildet die Basis für das Firmenroller-Modell. Er wird zwischen dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) und unserem Leasing-Partner (Leasinggeber) geschlossen. In diesem Vertrag werden die Rahmenbedingungen zu den Einzel-Leasingverträgen wie z.B. Arbeitgeber-Zuschüsse und Service-Optionen geregelt. Bei Abschluss des Rahmenvertrags entstehen keine Kosten. Beachten Sie bitte, dass ein Rahmenvertrag nur nach einer positiven Bonitätsprüfung abgeschlossen werden kann.
- Vorsteuer- vs. Nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber: Was ist zu beachten?
Bei den Leasingraten des Firmenrollers handelt es sich grundsätzlich um Betriebsausgaben. Daher ist es einem vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgeber möglich, die enthaltene Umsatzsteuer vom Umwandlungsbetrag abzuziehen. Dies hat zur Folge, dass der Firmenroller für Ihre Mitarbeiter deutlich günstiger als ein herkömmlicher Kauf ist. Entsprechend fällt die Firmenroller-Ersparnis bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgebern etwas geringer aus.
- Kann ein Arbeitgeber den Firmenroller mit Zuschüssen unterstützen?
Die Übernahme der Gebühren für die Versicherung ist obligatorisch und im Rahmenvertrag festgehalten. Die Weitergabe der möglichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis im Unternehmen, aufgrund des Gehaltsverzichts Ihres Mitarbeiters, wird empfohlen. So lohnt sich das Firmenrollerprogramm für Ihre Mitarbeiter erst richtig. Natürlich ist es darüber hinaus individuell möglich, Teile oder komplette Raten zu bezuschussen.
- Was ist der Überlassungsvertrag?
Im Überlassungsvertrag werden die Bedingungen für die Nutzung des Firmenrollers festgehalten, neben der monatlichen Gehaltsumwandlungsrate für die Lohnbuchhaltung werden hier auch die allgemeinen Nutzungsregelungen festgehalten. Der Überlassungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergänzend zum Arbeitsvertrag geschlossen.
- Was ist die Restwertdifferenz am Ende der Laufzeit?
Laut Finanzverwaltung haben E-Roller nach drei Jahren Laufzeit einen pauschalen Restwert von mindestens 40% des Anschaffungswertes. Die Differenz zum Restwert-Ansatz vom Einzel-Leasingvertrags ist aus Sicht der Finanzverwaltung ein geldwerter Vorteil, den der Arbeitnehmer genießt. Dieser ist daher lohnsteuerpflichtig.
Die Lohnsteuer auf diesen geldwerten Vorteil kann pauschal von einem Dritten übernommen werden. Unser Leasingpartner übernimmt als Dritter die Versteuerung dieser Restwertdifferenz, für Sie als Arbeitgeber kommen hier keine weiteren Kosten auf Sie zu. - Wie hoch sind die Betriebskosten für den Mitarbeiter?
Als Kosten kommt hier nur die Aufladung der Akku’s („Tanken“) hinzu. Der
Stromverbrauch liegt in etwa bei 5 Kilowattstunden je 100 gefahrenen Kilometer.
Einmal Volltanken macht ca. 1,50 Euro.